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Besuchsregelung

Wie sind die Besuche geregelt?

Der Besuch von engen Bezugspersonen ist eine wichtige Unterstützung für das Kind in der Klinik.

Damit unsere Patienten ausreichend Ruhe erhalten, dürfen immer maximal zwei Personen zeitgleich bei Ihrem Kind sein, davon muss eine Person ein Erziehungsberechtigter oder eine von den Eltern genannte Vertretung sein.

Geschwisterkinder oder Besucherkinder unter 14 Jahren können nach ärztlicher Untersuchung in unserer Poliklinik im Erdgeschoss (um Infekte auszuschließen) Ihr Kind besuchen.

Eltern können ihre Kinder jederzeit besuchen, alle anderen Besucher sind von 9.00 – 19.00 Uhr herzlich willkommen.